Hundeplatzordnung des VDP Darmstadt-Griesheim
- Diese Platzordnung gilt für das gesamte Vereinsgelände.
- Alle Hunde müssen über einen ausreichenden Impfschutz verfügen und regelmäßig entwurmt werden sowie frei von ansteckenden Krankheiten sein.
- Es dürfen nur Hunde mit gültiger Hundehaftpflichtversicherung den Platz benutzen. Die Teilnahme am Betrieb erfolgt auf eigenes Risiko und eigener Gefahr. Für Schäden oder Unfälle jeglicher Art übernimmt der VDP Darmstadt-Griesheim keine Verantwortung oder Haftung.
- Mitgebrachte Kinder sind unter Aufsicht der Eltern. Für Schäden an den Übungsgeräten oder Sonstigem haften die Eltern.
- Auf dem Vereinsgelände besteht Leinenpflicht, sofern von den Übungswärtern oder Übungs-Anwärtern (Übungsleitern) nichts anderes verfügt wird.
- Den Hunden soll vor Betreten des Übungsplatzes die Gelegenheit zum Lösen gegeben werden. Verunreinigungen sind sofort zu entfernen.
- Das Training oder die Benutzung der Geräte darf nur unter Aufsicht oder in Absprache mit den Übungsleitern erfolgen.
- Den Anweisungen der Übungsleiter ist Folge zu leisten.
- Der Hundeplatz darf nur unmittelbar nach dem Übungsbetrieb und unter Aufsicht als “Hundespielplatz” genutzt werden.
- Auf kameradschaftliches, faires und sportliches Verhalten legen wir großen Wert.
- Der Vorstand kann bei Verstößen gegen die Platzordnung mündliche Verwarnungen aussprechen bzw. ein Platzverbot verfügen.
Der Vorstand der Gruppe Darmstadt-Griesheim
