Platzordnung

Hun­de­plat­zord­nung des VDP Darmstadt-Griesheim

  • Diese Plat­zord­nung gilt für das ganze Vereinsgelände.
  • Alle Hunde müssen über einen aus­re­ichen­den Impf­schutz ver­fü­gen und regelmäßig entwurmt sein sowie frei von ansteck­enden Krankheiten.
  • Es dür­fen nur Hunde mit gültige Hun­de­haftpflichtver­sicherung den Platz benutzen. Die Teil­nahme am Betrieb erfol­gt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Für Schä­den oder Unfälle irgendwelch­er Art übern­immt der VDP Darm­stadt-Griesheim keine Ver­ant­wor­tung oder Haftung.
  • Mit­ge­brachte Kinder sind unter Auf­sicht der Eltern. Für Schä­den an den Übungs­geräten oder Son­stigem haften die Eltern.
  • Auf dem Vere­ins­gelände beste­ht Leinenpflicht, sofern von den Übungswärtern oder Übungs-Anwärtern (Übungsleit­ern) nichts anderes ver­fügt wird.
  • Den Hun­den soll vor Betreten des Übungsplatzes die Gele­gen­heit zum Lösen gegeben wer­den. Verun­reini­gun­gen sind sofort zu entfernen.
  • Das Train­ing oder die Benutzung der Geräte darf nur unter Auf­sicht oder in Absprache mit den Übungsleit­ern erfolgen.
  • Den Anweisun­gen der Übungsleit­er ist Folge zu leisten.
  • Der Hun­de­platz darf nur unmit­tel­bar nach dem Übungs­be­trieb und unter Auf­sicht als “Hun­de­spielplatz” genutzt werden.
  • Auf kam­er­ad­schaftlich­es, faires und sportlich­es Ver­hal­ten leg­en wir großen Wert.
  • Der Vor­stand kann bei Ver­stößen gegen die Plat­zord­nung mündliche Ver­war­nun­gen aussprechen bzw. ein Platzver­bot verfügen.

Fest­gelegt durch den Vor­stand am …